Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Schutzrechte
Die bereits enthaltenen Formulierungen sind grundsätzlich rechtlich korrekt. Es könnte jedoch hilfreich sein, eine explizite Erwähnung der Rechte zur Nutzung durch die Endkunden zu ergänzen, insbesondere, wenn Inhalte auch kommerziell genutzt werden könnten (z. B. durch gewerbliche Partner). Hier ein ergänzter Abschnitt:

„Die auf der Website veröffentlichten Inhalte dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt) zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.“

2. Anwendungen Dritter und Links zu anderen Webseiten
Dieser Abschnitt ist ebenfalls weitgehend korrekt. Es wäre jedoch empfehlenswert, explizit auf die Haftungsausschlüsseim Rahmen der Datenschutzrichtlinien zu verweisen, da Sie Drittanbieter möglicherweise personenbezogene Daten übermitteln lassen:

„Wir übernehmen keine Verantwortung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Anwendungen Dritter und empfehlen, die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Anbieter sorgfältig zu prüfen.“

3. Besondere Regelungen für die Zusendung von Dateianhängen
Dieser Abschnitt ist ebenfalls sinnvoll, allerdings sollten Sie zusätzlich auf die Datensicherheit und die Vermeidung von Datenschutzverstößen eingehen, besonders im Hinblick auf personenbezogene Daten:

„Bitte stellen Sie sicher, dass Sie keine personenbezogenen Daten in Dateianhängen übermitteln, es sei denn, dies ist ausdrücklich erforderlich und erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Wir empfehlen, keine sensiblen Daten über ungesicherte Kanäle zu versenden.“

4. Haftung
Die Haftungsausschlüsse in diesem Abschnitt sind größtenteils korrekt. Eine Ergänzung, die insbesondere Datenschutz und Datensicherheit betrifft, könnte wie folgt aussehen:

„Die g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Datenverlust, der durch unzureichende Datensicherung des Nutzers oder durch unbefugte Zugriffe auf die Daten entsteht. Die Haftung für Datenschutzverletzungen wird durch die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen geregelt.“

Zusätzlich ist es ratsam, darauf hinzuweisen, dass die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, um vollständige Klarheit zu schaffen.


B. Besondere Bedingungen für die Nutzung der Website

1. Betreiber und Vertragspartner
Die Angaben zu den Betreibern sind korrekt. In Bezug auf den Vertragspartner und die Verantwortlichkeiten sollten Sie jedoch hinzufügen, dass alle Vertragspartner (falls relevant) gemäß den gesetzlichen Regelungen über die Vertragsbeziehungen verantwortlich sind:

„Der Vertragspartner im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ist die g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführer.“

2. Allgemeine Bestimmungen
Die Haftungsfreistellung und Nutzung der Website sind korrekt formuliert, jedoch sollte klargestellt werden, dass die Verfügbarkeit der Website auch gemäß den Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) nicht garantiert werden kann:

„Die g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit der Website oder für den uneingeschränkten Zugang. Dies gilt insbesondere für Störungen aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Problemen.“

3. Bereitstellung von Informationen
Dieser Abschnitt könnte durch die Ergänzung der Verantwortlichkeit der g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt) für die Verwendung von personenbezogenen Daten verbessert werden. Ergänzen Sie, dass alle personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden.

„Die von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen liegen in deren Verantwortung. Alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Website verarbeitet werden, unterliegen den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der Datenschutzerklärung der g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt).“

4. Nutzung der Website
Der Abschnitt zur Nutzung der Website ist grundsätzlich korrekt. Es könnte jedoch sinnvoll sein, explizit auf Spam und unbefugte Werbung hinzuweisen, um rechtliche Probleme zu vermeiden:

„Es ist untersagt, die Website für unbefugte Werbung oder Spam-Nachrichten zu nutzen. Jegliche Form von unerwünschter Werbung oder Spam ist strengstens verboten.“

5. Änderung der Nutzungsbedingungen
Die Änderung der Nutzungsbedingungen ist korrekt formuliert. Sie sollten jedoch klarstellen, dass alle Änderungen im Einklang mit den verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften stehen müssen:

„Änderungen der Nutzungsbedingungen erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften und werden den Nutzern rechtzeitig und in geeigneter Form mitgeteilt.“

6. Unwirksamkeit von Bestimmungen
Dieser Abschnitt ist korrekt und bedarf keiner weiteren Ergänzung.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Beachten Sie, dass gemäß der Europäischen Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung) in grenzüberschreitenden Fällen der Gerichtsstand auch in einem anderen Mitgliedstaat der EU liegen kann. Wenn der Vertragspartner Verbraucher ist, dürfen Sie den Gerichtsstand nur dann in Hoyerswerda bestimmen, wenn dies mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang steht.

„Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Der Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist der Sitz der g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt).“

8. Streitbeilegungsverfahren
Gemäß der Verordnung (EU) 524/2013 sollten Sie klarstellen, dass Verbraucher die Online-Streitbeilegungsplattformnutzen können:

„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zugänglich ist. Verbraucher können diese Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen nutzen.“


Weitere Hinweise:

  1. Datenschutz: Sie sollten auf Ihrer Website eine separate Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der DSGVO bereitstellen. Diese sollte die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten, sowie die Verarbeitung der Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung und weiteren rechtlichen Grundlagen erläutern.
  2. Widerrufsrecht: Falls auf Ihrer Website Dienstleistungen oder Produkte verkauft werden, muss ein Widerrufsrecht für Verbraucher entsprechend der EU-Richtlinie für Fernabsatzverträge ergänzt werden. Dies betrifft insbesondere die Widerrufsbelehrung.
  3. Verbraucherinformation: Eine klare und verständliche Information der Verbraucher über ihre Rechte im Fall eines Vertragsabschlusses ist erforderlich. Zudem muss in den AGB transparent gemacht werden, wie mit Streitigkeiten und Reklamationen umgegangen wird. Gerichtsstand Sitz: Landkreis Bautzen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen, die zwischen dem Unternehmen Grill & Chill Wasserfahrzeuge (im Folgenden „Anbieter“) und dem Vertragspartner (im Folgenden „Mieter“) abgeschlossen werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Buchungsangebot des Anbieters annimmt. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder durch eine Onlinebuchung erfolgen.


3. Mietgegenstand und Nutzung

Der Anbieter vermietet Wasserfahrzeuge, die der Mieter für Freizeit- und Erholungszwecke nutzen kann.

  • Die Nutzung ist nur für den vertraglich vereinbarten Zeitraum und ausschließlich auf den festgelegten Gewässern gestattet.

  • Der Mieter darf die Wasserfahrzeuge nicht an Dritte weitervermieten oder unbefugt übertragen.


4. Verantwortung des Fahrzeugführers

  • Die Nutzung der Wasserfahrzeuge erfolgt gemäß den Bestimmungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsordnung (WSV) und der Schifffahrtsordnung für Binnengewässer (BinSchStrO).

  • Der Fahrzeugführer ist verantwortlich für die sichere und regelkonforme Führung des Wasserfahrzeugs und muss alle Vorschriften, wie z. B. Vorfahrtsregeln, Abstände zu anderen Wasserfahrzeugen und Geschwindigkeitsbegrenzungen, beachten.

  • Der Fahrzeugführer haftet für alle Schäden, die durch Missachtung dieser Vorschriften oder durch unachtsames Verhalten entstehen. Dies umfasst auch Schäden an Dritten.

  • Die Sicherheit der Mitfahrer und die ordnungsgem- Die Sicherheit der Mitfahrer und die ordnungsgem\u00eße Ausstattung des Wasserfahrzeugs obliegen dem Fahrzeugführer.


5. Lärmschutz und Lautstärke

  • Die Lautstärke von Musik oder anderen Aktivitäten auf den Wasserfahrzeugen muss den Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) entsprechen:

    • Tag (06:00 bis 22:00 Uhr): Maximale Geräuschbelastung 55 dB(A).

    • Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr): Maximale Geräuschbelastung 40 dB(A).

  • Der Mieter verpflichtet sich, die Lautstärke entsprechend einzuhalten und insbesondere die Nachtruhe ab 22:00 Uhr zu wahren.


6. Mietdauer und Rückgabe

  • Die Mietdauer wird im Vertrag festgelegt. Sie beginnt mit der Übergabe des Wasserfahrzeugs und endet mit dessen Rückgabe.

  • Das Wasserfahrzeug ist pünktlich, vollständig ausgestattet und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

  • Eine verspätete Rückgabe kann mit einer zusätzlichen Gebühr belastet werden.


7. Haftung und Versicherung

  • Der Anbieter garantiert die Bereitstellung eines ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Wasserfahrzeugs.

  • Der Mieter haftet für:

    • Schäden, die während der Mietdauer durch unsachgemäße Nutzung oder Missachtung von Vorschriften entstehen.

    • Verluste oder Diebstahl des Wasserfahrzeugs oder dessen Zubehör.

  • Eventuelle Schäden müssen dem Anbieter sofort gemeldet werden.


8. Stornierung und Rücktritt

Ohne Rücktrittsschutz:

  • Bei Absage einer Bootsbuchung durch den Anbieter (z. B. Regen, Unwetter, Hochwasser):

    • Ersatztermin: Der Mieter kann innerhalb eines Jahres einen neuen Termin vereinbaren.

    • Gutschein: Alternativ wird ein Gutschein im Wert der bereits geleisteten Zahlung (gültig für 3 Jahre) ausgestellt.

  • Bei Absage der Bootsbuchung durch den Mieter:

    • Die Zahlung wird in Form eines Gutscheins zurückerstattet. Es gelten folgende Stornierungsstaffeln:

      • Bis 6 Monate bis 4 Wochen vor der Fahrt: 75 % Gutschein.

      • 4 Wochen bis 7 Tage vor der Fahrt: 50 % Gutschein.

      • Weniger als 7 Tage vor der Fahrt: Keine Erstattung.

Mit Rücktrittsschutz (39,00 € pro Boot):

  • Bei wetterbedingter Absage durch den Anbieter:

    • Die Buchungskosten werden zu 100 % (abzüglich der Rücktrittsschutzkosten) erstattet oder der Mieter kann einen neuen Termin innerhalb eines Jahres vereinbaren.

  • Bei Absage durch den Mieter:

    • Eine Stornierung ist bis spätestens 24 Stunden vor Fahrtbeginn möglich.

    • Der Mieter erhält den Betrag (abzüglich der Rücktrittsschutzkosten) zurückerstattet oder kann einen Gutschein erhalten (gültig für 3 Jahre).

Nicht-Erscheinen ohne Absage:

In diesem Fall wird der gesamte Betrag einbehalten.


9. Zahlungsbedingungen

  • Die Zahlung erfolgt ausschließlich vorab bei der Buchung online.

  • Vor Ort können zusätzliche Speisen und Getränke in bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Restaurantgutscheine können ebenfalls genutzt werden.


10. Kinder und Sicherheit

  • Kinder bis 12 Jahre erhalten eine Schwimmweste.

  • Kinder bis 5 Jahre fahren auf BBQ-Donuts kostenfrei mit (Basismiete).

  • Die maximale Personenanzahl pro Boot ist unbedingt einzuhalten (siehe „Maximale Zulassung auf den Booten“).


11. Maximale Zulassung auf den Booten

  • Motorboote Mystraly 520 und Marino 450: Bis zu 6 Personen.

  • BBQ-Donut: Bis zu 10 Personen (9 Tischmulden, der Sitzplatz der 10. Person ist eingeschränkt).

  • Die maximale Personenanzahl umfasst alle Mitfahrer, unabhängig von Alter oder Gewicht.


12. Gutscheine

  • Bootstouren-Gutscheine: Können über die Onlinebuchung erworben werden und sind 3 Jahre gültig.

  • Restaurantgutscheine: Nur in den Restaurants des Anbieters (z. B. Stadl Senftenberg, Pier1 – Eishafen) einlösbar und ebenfalls 3 Jahre gültig.


13. Kontakt im Notfall

  • Telefonisch über die Notfallnummer (wird vor Abfahrt bekannt gegeben).

  • Alternativ per E-Mail: in**@***********ll.de


14. Mehrere Boote

  • Reservierungen für mehrere Boote können bis 14 Tage vor der Tour gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 € pro Boot reduziert werden.

  • Danach gilt die reguläre Stornierungsstaffel.


15. Anbieterinformationen

  • Adresse: Am Wassersportzentrum 2, 02979 Elsterheide OT Geierswalde

  • Inhaber: S. Siermann

  • Umsatzsteuer-ID: DE244075583


Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Landkreis Bautzen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

grill&chill Pier1 & Pyramide

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gastronomischen Leistungen, Veranstaltungen, Ticketverkäufe, Reservierungen und sonstigen Dienstleistungen der Betriebe grill&chill Pier1 & grill&chill Pyramide (nachfolgend „grill&chill“).

§ 2 Zahlungsmodalitäten

Die Vergütung der erbrachten Leistungen ist unmittelbar nach Inanspruchnahme fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich vor Ort nach dem Besuch bzw. nach der Veranstaltung in voller Höhe. Vorabzahlungen oder individuelle Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Die Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmittel erfolgt freiwillig. Derzeit wird ausschließlich die Zahlung per Visa-Kreditkarte angeboten. Für diese Zahlungsart kann ein angemessener Aufschlag zur Deckung der anfallenden Transaktionskosten erhoben werden, sofern gesetzlich zulässig.

Zahlungen über PayPal sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich. Etwaige durch den Zahlungsdienstleister entstehende Gebühren können dem Vertragspartner weiterberechnet werden.

Weitere Zahlungsarten, insbesondere Überweisungen, werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung akzeptiert.

Kostenübernahme durch Dritte

Eine Kostenübernahme durch Dritte (z. B. Unternehmen, Firmen oder Veranstalter) bedarf einer vorherigen schriftlichen Bestätigung.
Ohne entsprechende Kostenübernahmebestätigung bleibt der Gast bzw. Vertragspartner zahlungspflichtig, der die Leistung bestellt oder in Anspruch nimmt.
Eine nachträgliche Kostenübernahme oder Rechnungsstellung an Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 3 Abrechnung, Prüfpflicht, Nachvollziehbarkeit und Reklamationen

Die Abrechnung der verzehrten Speisen und Getränke erfolgt ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung und Zahlung im Kassensystem erfassten Positionen. Maßgeblich ist der jeweils ausgestellte Kassenbeleg.

Eine personenbezogene, sitzplatzbezogene oder zeitliche Zuordnung einzelner Speisen und Getränke zu bestimmten Gästen erfolgt nicht und wird nicht dokumentiert. Eine nachträgliche Rekonstruktion des individuellen Konsums einzelner Gäste ist organisatorisch und tatsächlich ausgeschlossen.

Der Gast ist verpflichtet, den Kassenbeleg unmittelbar nach Zahlung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens vor Verlassen des Betriebs, anzuzeigen.

Nach Verlassen des Betriebs besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Überprüfung, Rekonstruktion oder Aufschlüsselung einzelner Rechnungspositionen, insbesondere nicht auf eine Auswertung von Kassendaten, Zeitstempeln oder internen Abrechnungsunterlagen. Eine solche Prüfung ist dem Betreiber nicht zumutbar.

Nachträgliche Reklamationen, die sich auf angeblich nicht konsumierte oder nicht nachvollziehbare Positionen beziehen, sind ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§ 4 Reservierungen und Stornierungen

Reservierungen erfolgen online und sind bis maximal 24 Stunden vor dem gewünschten Termin möglich.

Bei Nicht-Erscheinen ohne rechtzeitige Absage („No-Show“) behält sich grill&chill vor, eine pauschale Entschädigung in Höhe von bis zu 50 % des zu erwartenden Rechnungsbetrags zu verlangen.

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Veranstaltungen, Ticketverkauf, Stornierung und Umbuchung

Mit dem Erwerb einer Veranstaltungskarte (Ticket) kommt ein verbindlicher Vertrag über den Besuch der konkret gebuchten Veranstaltung zu dem angegebenen Termin zustande.

Eine Rückgabe, ein Umtausch, eine Stornierung oder ein Widerruf von Veranstaltungstickets ist ausgeschlossen.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Unabhängig davon kann grill&chill im Einzelfall und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz eine einmalige kostenfreie Umbuchung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Kulanzanfragen können ausschließlich bis spätestens Freitag vor dem Veranstaltungstermin, 18:00 Uhr, berücksichtigt werden. Danach gilt das Ticket als verbindlich für den gebuchten Veranstaltungstag.

Veranstaltungstickets sind nicht personengebunden und können vom Ticketinhaber an Dritte weitergegeben werden.

§ 6 Mitgebrachte Gegenstände, Lebensmittel und Aufbewahrung

Das Aufbewahren von Wertgegenständen, Geldgeschenken oder Lebensmitteln in Lagerräumen oder Kühlhäusern ist nicht gestattet. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.

Selbst mitgebrachte Lebensmittel (z. B. Kuchen) dürfen aus hygienischen Gründen nicht gelagert oder verarbeitet werden, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 7 Entsorgung und Reinigung

Mitgebrachte Gegenstände oder Aufbauten sind nach der Veranstaltung vom Vertragspartner zu entfernen.

Erfolgt die Entsorgung durch grill&chill, kann eine pauschale Entsorgungsgebühr von 50 € erhoben werden.

Das Ausbringen von Streugut (z. B. Konfetti, Reis) ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr nach Aufwand, mindestens jedoch 250 €, berechnet.

Beschädigungen an Ausstattung oder Mobiliar werden nach tatsächlichem Schaden in Rechnung gestellt.

§ 8 Ersatzprodukte und Preisänderungen

Sollte ein bestelltes Produkt nicht verfügbar sein, ist grill&chill berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzprodukt bereitzustellen.

Preisänderungen aufgrund nachweisbarer Kostensteigerungen sind bis zu drei Monate vor der Veranstaltung zulässig. Der Vertragspartner wird mindestens 14 Tage vorab informiert.

§ 9 Verhalten bei Veranstaltungen

Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Bei erheblichen Störungen oder Regelverstößen behält sich grill&chill vor, Leistungen einzuschränken oder den Service zu verweigern.

§ 10 Lärmschutz

Die gesetzlichen Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) werden eingehalten. Nach 22:00 Uhr können Maßnahmen zur Reduzierung der Lautstärke getroffen werden.

§ 11 Haftung

grill&chill haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für Schäden an mitgebrachten Gegenständen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betriebs im Landkreis Bautzen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stadl Senftenberg

  • § 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gastronomischen Leistungen, Veranstaltungen, Reservierungen und sonstigen Dienstleistungen der Stadl Senftenberg, einschließlich der im Haus befindlichen Bowlingbahnen im Nebengebäude.

  • § 2 Zahlungsmodalitäten

(1) Allgemeines

Die Vergütung der erbrachten Leistungen ist unmittelbar nach Inanspruchnahme fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Zahlung vor Ort

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach der Veranstaltung bzw. dem Besuch. Vorabzahlungen oder individuelle Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Absprache.

(3) Kartenzahlung

Die Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmittel erfolgt freiwillig. Derzeit wird ausschließlich Visa-Kreditkarte akzeptiert. Für diese Zahlungsart kann ein angemessener Aufschlag zur Deckung der anfallenden Transaktionskosten erhoben werden, sofern gesetzlich zulässig.

(4) PayPal

Zahlungen über PayPal sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich. Etwaige durch PayPal entstehende Gebühren können dem Vertragspartner weiterberechnet werden.

(5) Sonstige Zahlungsarten

Weitere Zahlungsarten (z. B. Überweisung) werden nicht akzeptiert, sofern sie nicht ausdrücklich im Voraus vereinbart wurden.

  • § 3 Abrechnung, Prüfpflicht, Nachvollziehbarkeit und Reklamationen

Die Abrechnung der verzehrten Speisen und Getränke erfolgt ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung und Zahlung im Kassensystem erfassten Positionen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Abrechnung durch Einzelzahlungen innerhalb einer Gruppe oder durch Übernahme der Gesamtrechnung durch eine Person erfolgt.

Eine personenbezogene, sitzplatzbezogene oder zeitliche Zuordnung einzelner Speisen und Getränke innerhalb einer Gruppe wird nicht vorgenommen und nicht dokumentiert. Entsprechende Daten werden weder erhoben noch gespeichert. Eine nachträgliche Rekonstruktion des individuellen Konsums einzelner Gäste ist daher tatsächlich und organisatorisch nicht möglich.

Der Gast ist verpflichtet, den Kassenbeleg unmittelbar nach Zahlung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens vor Verlassen des Betriebs, anzuzeigen.

Nach Verlassen des Betriebs besteht kein Anspruch auf
a) eine nachträgliche Überprüfung einzelner Rechnungspositionen,
b) eine Rekonstruktion des Konsums einzelner Personen,
c) eine Zuordnung von Speisen oder Getränken zu bestimmten Gästen,
d) eine Auswertung von Kassendaten, Zeitstempeln oder internen Abrechnungsunterlagen.

Eine derartige Prüfung wäre mit einem unverhältnismäßigen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden und ist dem Betreiber nicht zumutbar.

Reklamationen, die erst nachträglich geltend gemacht werden und sich auf angeblich nicht konsumierte, falsch zugeordnete oder nicht nachvollziehbare Positionen beziehen, können aus den vorgenannten Gründen nicht berücksichtigt werden, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

  • § 4 Reservierungen und Stornierungen

Tischreservierungen erfolgen online und sind bis maximal 24 Stunden vor dem gewünschten Termin möglich. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen.

Bei Nicht-Erscheinen ohne rechtzeitige Absage („No-Show“) behält sich Stadl Senftenberg vor, eine pauschale Entschädigung in Höhe von bis zu 50 % des zu erwartenden Umsatzes zu verlangen.

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  • § 5 Mitgebrachte Gegenstände, Lebensmittel und Entsorgung

Das Aufbewahren von Wertgegenständen, Geldgeschenken oder Lebensmitteln in Lagerräumen oder Kühlhäusern ist nicht gestattet. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.

Selbst mitgebrachte Lebensmittel (z. B. Kuchen) dürfen aus hygienischen Gründen nicht gelagert werden. Abweichungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

Mitgebrachte Gegenstände, Aufbauten oder Materialien (z. B. Feuerwerk, Dekoration, Baumaterial) sind nach der Veranstaltung vom Vertragspartner zu entfernen. Erfolgt dies durch Stadl Senftenberg, kann eine pauschale Entsorgungsgebühr erhoben werden.

Das Ausbringen von Streugut wie Reis, Konfetti oder ähnlichen Materialien ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr nach Aufwand, mindestens jedoch 250 €, berechnet.

Schäden, insbesondere Brand- oder Beschädigungsspuren an Mobiliar, Textilien oder Ausstattung, werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

  • § 6 Ersatzprodukte und Preisänderungen

Sollte ein bestelltes Produkt nicht verfügbar sein, ist Stadl Senftenberg berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzprodukt zu liefern.

Preisänderungen aufgrund nachweisbarer Kostensteigerungen sind bis spätestens drei Monate vor der Veranstaltung zulässig. Der Vertragspartner wird mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung informiert.

  • § 7 Verhalten bei Veranstaltungen

Für die Mitnahme von nicht verzehrten Speisen vom Buffet sind eigene Transportbehälter bereitzustellen. Verpackungsmaterial von Stadl Senftenberg kann gegen Gebühr bereitgestellt werden.

Der Abbau von DJ- oder Veranstaltungstechnik ist bis zu 1,5 Stunden kostenfrei. Danach können Zusatzkosten pro angefangener Stunde erhoben werden.

Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Bei erheblichen Störungen oder Regelverstößen behält sich Stadl Senftenberg vor, Leistungen einzuschränken oder den Service zu verweigern.

  • § 8 Lärmschutz

Die gesetzlichen Vorgaben der TA Lärm werden eingehalten. Nach 22:00 Uhr können Maßnahmen zur Reduzierung der Lautstärke getroffen werden.

  • § 9 Fundsachen, Garderobe und vergessene Gegenstände

Die Nutzung von Garderoben, Ablageflächen oder Sitzgelegenheiten begründet kein Verwahrungsverhältnis. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Für unbeaufsichtigt abgelegte oder vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Fundsachen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§§ 965 ff. BGB) behandelt. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • § 10 Haftung

Stadl Senftenberg haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für Schäden an mitgebrachten Gegenständen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  • § 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betriebs im Landkreis Bautzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Café Kreuztor GbR

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gastronomischen Leistungen, Reservierungen, Veranstaltungen, Ticketverkäufe und sonstigen Dienstleistungen der Café Kreuztor GbR. Alle Leistungen, die innerhalb der Betriebsräume erbracht werden, unterliegen diesen AGB.

§ 2 Zahlungsmodalitäten

§ 2.1 Zahlung per Kreditkarte
Die Kreditkartenakzeptanz ist ausschließlich für Visa-Karten möglich. Für Zahlungen mit Visa-Kreditkarte kann ein Aufschlag zur Deckung der anfallenden Transaktionskosten erhoben werden, sofern gesetzlich zulässig.

§ 2.2 Zahlung per PayPal
Zahlungen über PayPal sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Café Kreuztor GbR behält sich vor, die durch den Zahlungsdienstleister entstehenden Gebühren dem Vertragspartner weiterzuberechnen.

§ 2.3 Zahlung vor Ort
Die Zahlung für die erbrachten Leistungen ist grundsätzlich unmittelbar nach dem Besuch bzw. nach der Veranstaltung in voller Höhe fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 2.4 Sonstige Zahlungsmethoden
Weitere Zahlungsarten, insbesondere Banküberweisungen, werden nur akzeptiert, sofern diese ausdrücklich im Vorfeld vereinbart wurden.

§ 2.5 Kostenübernahme durch Dritte
Eine Kostenübernahme durch Dritte, insbesondere durch Unternehmen, Firmen oder Veranstalter, bedarf einer vorherigen schriftlichen Bestätigung. Ohne eine entsprechende Kostenübernahmebestätigung bleibt der Gast bzw. Vertragspartner zahlungspflichtig, der die Leistung bestellt oder in Anspruch nimmt. Eine nachträgliche Kostenübernahme oder Rechnungsstellung an Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 3 Reservierungen und Stornierungen
Reservierungen erfolgen online und sind bis maximal 24 Stunden vor dem gewünschten Termin möglich. Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen.

Bei Nicht-Erscheinen ohne rechtzeitige Absage behält sich die Café Kreuztor GbR vor, eine pauschale Entschädigung in Höhe von bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Rechnungsbetrags zu verlangen. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Abrechnung, Prüfpflicht, Nachvollziehbarkeit und Reklamationen
Die Abrechnung der im Café verzehrten Speisen und Getränke erfolgt ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung und Zahlung im Kassensystem erfassten Positionen. Maßgeblich ist der jeweils ausgestellte Kassenbeleg.

Eine personenbezogene, sitzplatzbezogene oder zeitliche Zuordnung einzelner Speisen und Getränke zu bestimmten Gästen erfolgt nicht und wird nicht dokumentiert. Eine nachträgliche Rekonstruktion des individuellen Konsums einzelner Gäste ist organisatorisch und tatsächlich nicht möglich.

Der Gast ist verpflichtet, den Kassenbeleg unmittelbar nach Zahlung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch vor Verlassen des Betriebs, anzuzeigen.

Nach Verlassen des Betriebs besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Überprüfung, Rekonstruktion oder Aufschlüsselung einzelner Rechnungspositionen, insbesondere nicht auf eine Auswertung von Kassendaten, Zeitstempeln oder internen Abrechnungsunterlagen.

Reklamationen, die erst nachträglich geltend gemacht werden und sich auf angeblich nicht konsumierte, falsch zugeordnete oder nicht nachvollziehbare Positionen beziehen, können nicht berücksichtigt werden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§ 5 Veranstaltungen, Ticketverkauf, Stornierung und Umbuchung
Mit dem Erwerb einer Veranstaltungskarte kommt ein verbindlicher Vertrag über den Besuch der konkret gebuchten Veranstaltung zu dem angegebenen Termin zustande.

Eine Rückgabe, ein Umtausch, eine Stornierung oder ein Widerruf von Veranstaltungstickets ist ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Unabhängig davon kann die Café Kreuztor GbR im Einzelfall und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz eine einmalige kostenfreie Umbuchung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Kulanzanfragen können ausschließlich bis spätestens Freitag vor dem Veranstaltungstermin um 18:00 Uhr berücksichtigt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Ticket als verbindlich für den gebuchten Veranstaltungstag.

Veranstaltungstickets sind nicht personengebunden und können vom Ticketinhaber an Dritte weitergegeben werden.

§ 6 Wertgegenstände und Aufbewahrung von Lebensmitteln
Es ist nicht gestattet, Wertgegenstände, Geldgeschenke oder Nahrungsmittel in Lagerräumen oder Kühlhäusern aufzubewahren. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.

Die Aufbewahrung selbst mitgebrachter Lebensmittel, insbesondere Kuchen oder vergleichbarer Speisen, ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 7 Entsorgung und Reinigung
Mitgebrachte Gegenstände oder Aufbauten sind nach der Veranstaltung vom Vertragspartner zu entfernen. Erfolgt die Entsorgung durch die Café Kreuztor GbR, kann eine pauschale Entsorgungsgebühr von 50 Euro erhoben werden.

Das Ausbringen von Streugut wie Reis, Konfetti oder ähnlichen Materialien im Innen- oder Außenbereich ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr nach Aufwand, mindestens jedoch 250 Euro, berechnet.

Beschädigungen an Tischdecken, Tüchern, Mobiliar oder Ausstattung werden nach tatsächlichem Schaden in Rechnung gestellt.

§ 8 Ersatzprodukte und Preisänderungen
Sollte ein ursprünglich bestelltes Produkt nicht verfügbar sein, ist die Café Kreuztor GbR berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzprodukt bereitzustellen.

Preisänderungen aufgrund nachweisbarer Kostensteigerungen sind bis zu drei Monate vor der Veranstaltung zulässig. Der Vertragspartner wird mindestens 14 Tage vorab informiert.

§ 9 Verhalten bei Veranstaltungen
Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Bei störendem Verhalten oder Missachtung der Regeln behält sich die Café Kreuztor GbR vor, Leistungen einzuschränken oder den Service zu verweigern.

§ 10 Gutscheine

§ 10.1 Gutscheine früherer Betreiber
Gutscheine, die von einem früheren Betreiber des Café Kreuztor ausgegeben wurden, konnten im Rahmen einer freiwillig eingeräumten Übergangsfrist von einem Jahr eingelöst werden. Diese Übergangsfrist endete mit Ablauf des 31.03.2025. Eine Einlösung solcher Gutscheine im Café Kreuztor ist seit dem 01.04.2025 ausgeschlossen.

§ 10.2 Einlösung beim früheren Betreiber
Unabhängig davon können Gutscheine früherer Betreiber weiterhin beim Park Hotel Senftenberg eingelöst werden, sofern und soweit dies vom dortigen Betreiber akzeptiert wird. Die Café Kreuztor GbR ist nicht Aussteller dieser Gutscheine und übernimmt keine Haftung für deren Wert, Einlösbarkeit oder Akzeptanz durch Dritte.

§ 10.3 Ausschluss von Barauszahlung und Verlängerung
Eine Barauszahlung, Gutschrift, Verlängerung oder Umwandlung von Gutscheinen früherer Betreiber ist ausgeschlossen.

§ 10.4 Gültigkeit aktueller Gutscheine
Seit dem 01.04.2025 sind im Café Kreuztor ausschließlich Gutscheine gültig, die von der Café Kreuztor GbR selbst ausgestellt wurden. Diese Regelung betrifft ausschließlich Gutscheine früherer Betreiber und hat keine Auswirkungen auf Gutscheine der Café Kreuztor GbR.

§ 11 Haftung
Die Café Kreuztor GbR haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für Schäden an mitgebrachten Gegenständen, Wertgegenständen, Geldgeschenken oder Lebensmitteln ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betriebs im Landkreis Bautzen.