Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt)
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Schutzrechte
Die bereits enthaltenen Formulierungen sind grundsätzlich rechtlich korrekt. Es könnte jedoch hilfreich sein, eine explizite Erwähnung der Rechte zur Nutzung durch die Endkunden zu ergänzen, insbesondere, wenn Inhalte auch kommerziell genutzt werden könnten (z. B. durch gewerbliche Partner). Hier ein ergänzter Abschnitt:
„Die auf der Website veröffentlichten Inhalte dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt) zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.“
2. Anwendungen Dritter und Links zu anderen Webseiten
Dieser Abschnitt ist ebenfalls weitgehend korrekt. Es wäre jedoch empfehlenswert, explizit auf die Haftungsausschlüsseim Rahmen der Datenschutzrichtlinien zu verweisen, da Sie Drittanbieter möglicherweise personenbezogene Daten übermitteln lassen:
„Wir übernehmen keine Verantwortung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Anwendungen Dritter und empfehlen, die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Anbieter sorgfältig zu prüfen.“
3. Besondere Regelungen für die Zusendung von Dateianhängen
Dieser Abschnitt ist ebenfalls sinnvoll, allerdings sollten Sie zusätzlich auf die Datensicherheit und die Vermeidung von Datenschutzverstößen eingehen, besonders im Hinblick auf personenbezogene Daten:
„Bitte stellen Sie sicher, dass Sie keine personenbezogenen Daten in Dateianhängen übermitteln, es sei denn, dies ist ausdrücklich erforderlich und erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Wir empfehlen, keine sensiblen Daten über ungesicherte Kanäle zu versenden.“
4. Haftung
Die Haftungsausschlüsse in diesem Abschnitt sind größtenteils korrekt. Eine Ergänzung, die insbesondere Datenschutz und Datensicherheit betrifft, könnte wie folgt aussehen:
„Die g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Datenverlust, der durch unzureichende Datensicherung des Nutzers oder durch unbefugte Zugriffe auf die Daten entsteht. Die Haftung für Datenschutzverletzungen wird durch die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen geregelt.“
Zusätzlich ist es ratsam, darauf hinzuweisen, dass die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, um vollständige Klarheit zu schaffen.
B. Besondere Bedingungen für die Nutzung der Website
1. Betreiber und Vertragspartner
Die Angaben zu den Betreibern sind korrekt. In Bezug auf den Vertragspartner und die Verantwortlichkeiten sollten Sie jedoch hinzufügen, dass alle Vertragspartner (falls relevant) gemäß den gesetzlichen Regelungen über die Vertragsbeziehungen verantwortlich sind:
„Der Vertragspartner im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ist die g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführer.“
2. Allgemeine Bestimmungen
Die Haftungsfreistellung und Nutzung der Website sind korrekt formuliert, jedoch sollte klargestellt werden, dass die Verfügbarkeit der Website auch gemäß den Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) nicht garantiert werden kann:
„Die g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit der Website oder für den uneingeschränkten Zugang. Dies gilt insbesondere für Störungen aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Problemen.“
3. Bereitstellung von Informationen
Dieser Abschnitt könnte durch die Ergänzung der Verantwortlichkeit der g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt) für die Verwendung von personenbezogenen Daten verbessert werden. Ergänzen Sie, dass alle personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden.
„Die von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen liegen in deren Verantwortung. Alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Website verarbeitet werden, unterliegen den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der Datenschutzerklärung der g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt).“
4. Nutzung der Website
Der Abschnitt zur Nutzung der Website ist grundsätzlich korrekt. Es könnte jedoch sinnvoll sein, explizit auf Spam und unbefugte Werbung hinzuweisen, um rechtliche Probleme zu vermeiden:
„Es ist untersagt, die Website für unbefugte Werbung oder Spam-Nachrichten zu nutzen. Jegliche Form von unerwünschter Werbung oder Spam ist strengstens verboten.“
5. Änderung der Nutzungsbedingungen
Die Änderung der Nutzungsbedingungen ist korrekt formuliert. Sie sollten jedoch klarstellen, dass alle Änderungen im Einklang mit den verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften stehen müssen:
„Änderungen der Nutzungsbedingungen erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften und werden den Nutzern rechtzeitig und in geeigneter Form mitgeteilt.“
6. Unwirksamkeit von Bestimmungen
Dieser Abschnitt ist korrekt und bedarf keiner weiteren Ergänzung.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Beachten Sie, dass gemäß der Europäischen Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung) in grenzüberschreitenden Fällen der Gerichtsstand auch in einem anderen Mitgliedstaat der EU liegen kann. Wenn der Vertragspartner Verbraucher ist, dürfen Sie den Gerichtsstand nur dann in Hoyerswerda bestimmen, wenn dies mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang steht.
„Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Der Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist der Sitz der g&c Verwaltung & Support UG (haftungsbeschränkt).“
8. Streitbeilegungsverfahren
Gemäß der Verordnung (EU) 524/2013 sollten Sie klarstellen, dass Verbraucher die Online-Streitbeilegungsplattformnutzen können:
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zugänglich ist. Verbraucher können diese Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen nutzen.“
Weitere Hinweise:
- Datenschutz: Sie sollten auf Ihrer Website eine separate Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der DSGVO bereitstellen. Diese sollte die Rechte der Nutzer, wie Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten, sowie die Verarbeitung der Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung und weiteren rechtlichen Grundlagen erläutern.
- Widerrufsrecht: Falls auf Ihrer Website Dienstleistungen oder Produkte verkauft werden, muss ein Widerrufsrecht für Verbraucher entsprechend der EU-Richtlinie für Fernabsatzverträge ergänzt werden. Dies betrifft insbesondere die Widerrufsbelehrung.
- Verbraucherinformation: Eine klare und verständliche Information der Verbraucher über ihre Rechte im Fall eines Vertragsabschlusses ist erforderlich. Zudem muss in den AGB transparent gemacht werden, wie mit Streitigkeiten und Reklamationen umgegangen wird. Gerichtsstand Sitz: Landkreis Bautzen
grill&chill Wasserfahrzeuge- Gutscheine
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ich würde den Abschnitt etwas professioneller und rechtssicherer formulieren:
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Wasserfahrzeugen sowie für alle damit verbundenen Leistungen der Grill & Chill Wasserfahrzeuge (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde vom Anbieter ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Mieter haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie schriftlich getroffen wurden.
Mit der Buchung eines Wasserfahrzeuges erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.
Alternativ etwas kürzer:
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Wasserfahrzeugen und sonstigen Leistungen der grill&chill Wasserfahrzeuge (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Mit Abschluss der Buchung erkennt der Mieter diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
Die zweite Variante ist für Online-Buchungen meist die bessere und übersichtlichere Lösung.
Für Online-Buchungen würde ich den Vertragsabschluss etwas ausführlicher und eindeutiger regeln:
2. Vertragsabschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Buchung.
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter eine Buchung über das Online-Buchungssystem, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger Form vornimmt und diese durch den Anbieter bestätigt wird. Bei Online-Buchungen erfolgt die Bestätigung in der Regel automatisiert per E-Mail.
Mit Abschluss der Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab und bestätigt, die zum Buchungszeitpunkt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Buchungen in begründeten Einzelfällen abzulehnen, insbesondere aus sicherheitsrelevanten, organisatorischen oder betrieblichen Gründen.
Maßgeblich für den Vertrag sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise und Leistungsbeschreibungen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.
§ Teilnehmerzahl und Paketgröße
(1) Die gebuchte Paketgröße („SMALL“ oder „LARGE“) ist verbindlicher Vertragsbestandteil und Grundlage der Preis-, Personal-, Sicherheits- und Einsatzplanung.
(2) Die maximale Teilnehmerzahl je Paket beträgt:
SMALL: maximal 5 Personen
LARGE: maximal 10 Personen
(3) Eine Überschreitung der gebuchten maximalen Teilnehmerzahl ist aus Sicherheits- und Organisationsgründen nicht zulässig.
(4) Erscheinen mehr Personen als im gebuchten Paket enthalten, ist der Vermieter berechtigt:
die Mitnahme weiterer Personen zu verweigern oder
nach Verfügbarkeit ein kostenpflichtiges Upgrade auf das passende Paket vorzunehmen.
Ein Anspruch auf ein Upgrade besteht nicht.
(5) Erscheinen weniger Personen als gebucht, besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Mietpreises.
Die Preisgestaltung erfolgt paketbezogen und nicht nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.
(6) Bereits ausgestellte Rechnungen gelten als verbindlich. Nachträgliche Preisreduzierungen oder Teilrückerstattungen aufgrund abweichender Teilnehmerzahlen sind ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis
Die Preise gelten pro Boot/Paket und nicht pro tatsächlicher Teilnehmerzahl.
SMALL = bis maximal 5 Personen
LARGE = bis maximal 10 Personen
Eine Überschreitung der Teilnehmerzahl ist nicht möglich.
Bei weniger Personen erfolgt keine Rückerstattung.
3. Mietgegenstand und Nutzung
Der Anbieter vermietet Wasserfahrzeuge einschließlich der jeweils zur Nutzung vorgesehenen Ausstattungsgegenstände zur privaten Freizeit- und Erholungsnutzung.
Die Nutzung der Wasserfahrzeuge ist ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zeitraum, die vereinbarte Personenzahl sowie auf den vom Anbieter freigegebenen Gewässern gestattet. Die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, Schifffahrtsregeln und Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten.
Der Mieter verpflichtet sich, das Wasserfahrzeug sowie dessen Ausstattung pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Veränderungen am Wasserfahrzeug oder an dessen Ausstattung sind nicht gestattet.
Eine Weitervermietung, Untervermietung, Überlassung an Dritte oder die Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle mitfahrenden Personen die Sicherheitsanweisungen des Anbieters befolgen und die geltenden Nutzungsbedingungen einhalten.
Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung des Wasserfahrzeuges bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen oder diese AGB jederzeit zu untersagen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Die maximale zulässige Personenzahl des jeweiligen Wasserfahrzeuges darf nicht überschritten werden. Maßgeblich sind die Angaben des Anbieters und die technischen Zulassungen des Wasserfahrzeuges.
4. Verantwortung des Fahrzeugführers
Die Nutzung der Wasserfahrzeuge erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Vorschriften der Binnenschifffahrt sowie den örtlichen Regelungen der zuständigen Behörden und Wasserstraßenbetreiber.
Der Fahrzeugführer ist für die sichere, ordnungsgemäße und vorschriftsmäßige Führung des Wasserfahrzeuges verantwortlich. Er hat sich vor Fahrtantritt mit den geltenden Regeln vertraut zu machen und während der gesamten Mietdauer alle gesetzlichen Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Anweisungen des Anbieters zu beachten.
Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, seine Fahrweise den Wetter-, Sicht-, Wind- und Wasserverhältnissen anzupassen und jederzeit so zu handeln, dass Personen, andere Wasserfahrzeuge, Anlagen oder die Umwelt nicht gefährdet werden.
Der Fahrzeugführer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten, die Missachtung von Vorschriften oder eine unsachgemäße Nutzung des Wasserfahrzeuges entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden am Mietobjekt, an fremdem Eigentum sowie für Schäden gegenüber Dritten.
Der Fahrzeugführer trägt während der Mietdauer die Verantwortung für die Sicherheit aller mitfahrenden Personen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die maximale zulässige Personenzahl eingehalten wird, die vorhandene Sicherheitsausrüstung bestimmungsgemäß genutzt wird und alle Mitfahrer den Anweisungen des Anbieters sowie des Fahrzeugführers Folge leisten.
Der Fahrzeugführer bestätigt mit Fahrtantritt, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, das Wasserfahrzeug sicher zu führen. Die Führung des Wasserfahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, berauschenden Mitteln oder Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, ist untersagt.
Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften oder gesetzliche Bestimmungen ist der Anbieter berechtigt, die Fahrt unverzüglich zu beenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht in diesem Fall nicht.
Den Abschnitt würde ich deutlich praxisnäher formulieren. Die festen dB-Werte sind auf einem Mietboot kaum messbar und führen im Streitfall eher zu Problemen. Besser ist eine Regelung über vermeidbare Belästigungen:
5. Lärmschutz und Lautstärke
Der Mieter hat während der Nutzung des Wasserfahrzeuges auf andere Wassersportler, Anwohner, Gäste sowie die Umwelt Rücksicht zu nehmen.
Musik, Lautsprecher, Musikanlagen und sonstige Tonwiedergabegeräte dürfen nur in einer Lautstärke betrieben werden, die andere Personen nicht unzumutbar belästigt. Unnötiger Lärm, insbesondere durch laute Musik, Geschrei oder ähnliche Störungen, ist zu vermeiden.
Die geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Immissions- und Lärmschutz sowie behördliche Auflagen sind einzuhalten. Insbesondere ist die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu beachten.
Der Anbieter ist berechtigt, bei Beschwerden, behördlichen Anordnungen oder übermäßiger Lärmentwicklung die Lautstärke zu reduzieren, die Nutzung von Musikanlagen zu untersagen oder die Fahrt vorzeitig zu beenden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Für Bußgelder, Gebühren, Verwarnungen oder sonstige Ansprüche Dritter, die aufgrund von Verstößen gegen Lärmschutzvorschriften entstehen, haftet ausschließlich der Mieter bzw. der Fahrzeugführer.
Das Mitführen und Nutzen von Musikboxen, Lautsprechern oder ähnlichen Geräten erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen.
Die konkreten 55 dB / 40 dB würde ich aus den AGB streichen. Die sind auf einem Boot praktisch nicht kontrollierbar und könnten im Zweifel sogar gegen euch verwendet werden. Die Formulierung „keine unzumutbare Belästigung“ entspricht eher der Praxis und den üblichen AGB von Bootsverleihern.
6. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag. Sie beginnt mit der vereinbarten Übergabe des Wasserfahrzeuges und endet mit dessen Rückgabe am vereinbarten Rückgabeort und zum vereinbarten Zeitpunkt.
Der Mieter ist verpflichtet, das Wasserfahrzeug einschließlich aller übergebenen Ausstattungs- und Sicherheitsgegenstände vollständig, sauber und in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Normale, durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandene Abnutzungen bleiben hiervon ausgenommen.
Die Rückgabe hat spätestens zum vereinbarten Mietende zu erfolgen. Eine eigenmächtige Verlängerung der Mietzeit ist nicht zulässig und bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
Bei verspäteter Rückgabe ist der Anbieter berechtigt, für jede angefangene weitere Stunde die reguläre Miete entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere aufgrund nachfolgender Buchungen oder betrieblicher Ausfälle, bleiben hiervon unberührt.
Stellt der Anbieter bei der Rückgabe Beschädigungen, Verunreinigungen, fehlende Ausstattungsgegenstände oder sonstige vom Mieter zu vertretende Mängel fest, ist der Mieter verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
Kann das Wasserfahrzeug aufgrund von Verschmutzungen, Beschädigungen oder verspäteter Rückgabe nicht oder nur eingeschränkt an nachfolgende Mieter übergeben werden, haftet der Mieter für den daraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Maßgeblich für die Einhaltung der Mietdauer ist der Zeitpunkt, zu dem das Wasserfahrzeug wieder am vereinbarten Liegeplatz festgemacht und an den Anbieter übergeben wurde.
7. Haftung und Versicherung
Der Anbieter übergibt dem Mieter ein technisch einwandfreies, betriebsbereites und verkehrssicheres Wasserfahrzeug. Der Mieter ist verpflichtet, das Wasserfahrzeug vor Fahrtantritt auf offensichtliche Mängel oder Beschädigungen zu überprüfen und diese unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.
Mit der Übernahme des Wasserfahrzeuges geht die Verantwortung für dessen ordnungsgemäße Nutzung auf den Mieter bzw. Fahrzeugführer über.
Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere für:
Schäden am Wasserfahrzeug, die während der Mietdauer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten entstehen,
Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung gesetzlicher Vorschriften oder Verstöße gegen diese AGB verursacht werden,
Schäden an Einrichtungen, Steganlagen, Schleusen, anderen Wasserfahrzeugen oder sonstigem Eigentum Dritter,
den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Ausstattungs- und Sicherheitsgegenständen,
alle durch den Mieter, den Fahrzeugführer oder die Mitfahrer verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Jeder Schaden, Unfall, Zusammenstoß, jede Havarie sowie der Verlust von Ausstattungsgegenständen sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe des Wasserfahrzeuges, anzuzeigen. Bei Schäden mit Beteiligung Dritter, Personenschäden oder behördlichen Maßnahmen sind zusätzlich unverzüglich die zuständigen Behörden zu informieren.
Der Mieter darf ein beschädigtes oder nicht mehr betriebssicheres Wasserfahrzeug nicht weiter nutzen und hat den Anbieter unverzüglich über den Vorfall zu informieren.
Persönliche Gegenstände des Mieters und der Mitfahrer werden auf eigene Gefahr mitgeführt. Der Anbieter übernimmt hierfür keine Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegen.
Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Für die vom Anbieter vermieteten Wasserfahrzeuge besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Diese befreit den Mieter jedoch nicht von seiner Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Etwaige Selbstbeteiligungen, nicht versicherte Schäden oder Regressansprüche des Versicherers gehen zu Lasten des Mieters, soweit dieser die Schäden zu vertreten hat.
Kaskoschutz / Haftungsreduzierung
Der Mieter haftet grundsätzlich für sämtliche während der Mietdauer verursachten Schäden am Wasserfahrzeug, dessen Ausstattung, Zubehör sowie für daraus entstehende Folgeschäden, soweit diese von ihm, dem Fahrzeugführer oder den Mitfahrern verursacht wurden.
Zur Reduzierung des finanziellen Risikos bietet der Anbieter optional verschiedene Kaskoschutz- bzw. Haftungsreduzierungsmodelle an. Durch die Buchung eines Kaskoschutzes wird die Haftung des Mieters im Schadensfall entsprechend der jeweils gewählten Schutzstufe und den nachfolgenden Bedingungen reduziert.
Die Haftungsreduzierung gilt ausschließlich für unfallbedingte Schäden am gemieteten Wasserfahrzeug und nur, sofern der Schaden unverzüglich gemeldet wird und der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag und diesen AGB erfüllt.
Von der Haftungsreduzierung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die verursacht werden durch:
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten,
Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss,
Missachtung gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder Sicherheitsanweisungen,
Überladung des Wasserfahrzeuges oder Überschreitung der zulässigen Personenzahl,
Teilnahme an Wettfahrten oder ähnlichen Veranstaltungen,
mutwillige Beschädigungen,
Verlust, Diebstahl oder Unterschlagung des Wasserfahrzeuges oder von Zubehör,
Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder der Mitfahrer.
Im Schadensfall trägt der Mieter die entsprechend der gebuchten Schutzstufe vereinbarte Selbstbeteiligung. Die jeweiligen Schutzstufen, Selbstbeteiligungen und Leistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste bzw. Leistungsbeschreibung des Anbieters.
Ohne Abschluss eines Kaskoschutzes haftet der Mieter für Schäden am Wasserfahrzeug in voller Höhe der tatsächlich entstandenen Reparatur-, Wiederbeschaffungs- und Folgekosten, soweit er diese zu vertreten hat.
Schutzstufen
Standard (im Mietpreis enthalten)
Selbstbeteiligung: 1.000,00 € je Schadensfall
Kaution: 500,00 €
Ohne Abschluss eines zusätzlichen Kaskoschutzes haftet der Mieter für Schäden am Wasserfahrzeug bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung von 1.000,00 € je Schadensfall. Weitergehende Haftungen nach gesetzlichen Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Kaskoschutz Plus (empfohlen) ⭐
Haftungsreduzierung: maximal 250,00 € je Schadensfall
Preis: 19,90 € pro Buchung
Kaution: 250,00 €
Bei Abschluss des Kaskoschutzes Plus reduziert sich die Haftung des Mieters für versicherte Schäden am Wasserfahrzeug auf maximal 250,00 € je Schadensfall.
Kaskoschutz Sorglos
Haftungsfreistellung: 0,00 € Selbstbeteiligung je Schadensfall
Preis: 29,00 € pro Buchung
Kaution: 50,00 €
Bei Abschluss des Kaskoschutzes Sorglos entfällt die Selbstbeteiligung des Mieters für versicherte Schäden am Wasserfahrzeug vollständig.
Ausschlüsse der Haftungsreduzierung und Haftungsfreistellung
Die Haftungsreduzierung bzw. Haftungsfreistellung gilt ausschließlich für Schäden, die im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung entstehen. Sie entfällt vollständig bei:
vorsätzlicher Beschädigung des Wasserfahrzeuges,
grob fahrlässigem Verhalten,
Missachtung der Einweisung, Sicherheitsanweisungen oder gesetzlichen Vorschriften,
Führen des Wasserfahrzeuges unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss,
Nutzung außerhalb des freigegebenen Fahrgebietes,
Überschreitung der zulässigen Personenzahl oder Überladung des Wasserfahrzeuges,
unsachgemäßer Bedienung oder zweckwidriger Nutzung,
Schäden am Motor, Propeller, Unterwasserteil oder Antrieb infolge Grundberührung, Kollision mit Hindernissen oder Missachtung der erforderlichen Wassertiefe,
Schäden durch Missachtung von Warnhinweisen, Tonnen, Sperrgebieten oder Schifffahrtszeichen,
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Zubehör, Inventar, Sicherheitsausrüstung oder sonstigen Ausstattungsgegenständen,
mutwilliger Beschädigung durch Mitfahrer oder Dritte, soweit diese dem Mieter zuzurechnen sind,
Fahrerflucht, Nichtmeldung eines Schadens oder Verstoß gegen die Meldepflichten gemäß diesen AGB.
In den vorgenannten Fällen entfällt die vereinbarte Haftungsreduzierung bzw. Haftungsfreistellung vollständig. Der Mieter haftet für den entstandenen Schaden sowie daraus resultierende Folgekosten in voller Höhe.
Die vereinbarte Kaution dient als Sicherheitsleistung und wird nicht auf die Haftungshöchstgrenze angerechnet. Der Anbieter ist berechtigt, berechtigte Schadensersatzansprüche zunächst mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen.
Schadensmeldung
Jeder Schaden ist dem Vermieter unverzüglich nach Rückkehr anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Aufklärung des Schadensereignisses mitzuwirken.
Kaution
Die vereinbarte Kaution dient zur Sicherung möglicher Ansprüche des Vermieters und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes zurückerstattet, sofern keine Schäden oder offenen Forderungen bestehen.
8. Stornierung und Rücktritt
Ohne Rücktrittsschutz:
Dann würde ich die AGB so formulieren, dass eindeutig zwischen Ersatztermin im selben Kalenderjahr und Gutscheinlösung unterschieden wird:
Bei Absage einer Bootsbuchung durch den Anbieter (z. B. aufgrund von Unwetter, Sturm, Gewitter, Hochwasser oder sonstiger höherer Gewalt)
Kann die gebuchte Tour aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden, hat der Mieter folgende Möglichkeiten:
Ersatztermin im selben Kalenderjahr:
Sofern die Umbuchung innerhalb desselben Kalenderjahres erfolgt und die ursprünglich gebuchte Leistung unverändert bleibt, wird die Buchung zum ursprünglich vereinbarten Preis durchgeführt.Gutscheinlösung:
Kann kein Ersatztermin im selben Kalenderjahr wahrgenommen werden oder entscheidet sich der Mieter für einen späteren Termin, erhält er einen Wertgutschein in Höhe der bereits geleisteten Zahlung. Der Gutschein ist 3 Jahre gültig.
Bei Einlösung eines Gutscheins gelten die zum Zeitpunkt der Neubuchung gültigen Preise. Der Gutschein wird auf den aktuellen Buchungspreis angerechnet. Eventuelle Preisdifferenzen sind vom Mieter zu tragen. Ein Anspruch auf die ursprünglich vereinbarten Preise besteht bei der Gutscheineinlösung nicht.
Preisänderungen aufgrund gestiegener Personal-, Energie-, Kraftstoff-, Material- oder sonstiger Betriebskosten sowie gesetzlicher Änderungen bleiben vorbehalten.
Damit ist klar geregelt:
✅ Ersatztermin im gleichen Jahr = gleicher Preis
✅ Gutschein für spätere Jahre = aktueller Preis, Guthaben wird angerechnet
✅ Preisdifferenz zahlt der Kunde
✅ Diskussionen wie im aktuellen Fall werden weitgehend vermieden.Ich würde den gesamten Abschnitt sprachlich und rechtlich sauber aufbauen, damit auch hier keine Missverständnisse entstehen:
Bei Absage der Bootsbuchung durch den Mieter
Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich. Bei Absage der Buchung erfolgt eine Erstattung ausschließlich in Form eines Wertgutscheins. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 6 Monate bis 4 Wochen vor dem gebuchten Termin:
Gutschein in Höhe von 75 % des Buchungswertes.Weniger als 4 Wochen bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin:
Gutschein in Höhe von 50 % des Buchungswertes.Weniger als 7 Tage vor dem gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen:
Keine Erstattung und kein Gutscheinanspruch.
Der Gutschein wird über den nach den vorstehenden Regelungen verbleibenden Betrag ausgestellt und ist 3 Jahre gültig.
Mit Rücktrittsschutz (pro Boot)
Wurde bei der Buchung ein Rücktrittsschutz abgeschlossen, kann die Buchung bis zum Fahrtbeginn storniert werden.
In diesem Fall erhält der Mieter den gezahlten Buchungspreis abzüglich der Kosten für den Rücktrittsschutz in Form eines Wertgutscheins oder auf Wunsch als Rückzahlung auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurück.
Der Rücktrittsschutz gilt ausschließlich für die gebuchte Fahrt und deckt lediglich die Stornierungskosten der Buchung ab.
Der Rücktrittsschutz begründet keinen Anspruch auf Preisgarantien für Ersatztermine, Gutscheine oder zukünftige Buchungen. Preisänderungen aufgrund gestiegener Personal-, Energie-, Kraftstoff-, Material- oder sonstiger Betriebskosten sowie gesetzlicher Änderungen bleiben vorbehalten.
Ergänzung für maximale Klarheit
Gutscheine stellen stets ein Wertguthaben in Höhe des jeweiligen Erstattungsanspruchs dar. Bei einer späteren Neubuchung gelten die zum Zeitpunkt der Neubuchung aktuellen Preise. Eventuelle Preisdifferenzen sind vom Mieter zu tragen. Ein Anspruch auf die ursprünglich gebuchten Preise besteht nicht.
Ich würde den Absatz eindeutig und widerspruchsfrei so formulieren:
Bei wetterbedingter Absage durch den Anbieter
Kann die gebuchte Tour aufgrund von Unwetter, Sturm, Gewitter, Hochwasser, behördlichen Anordnungen oder sonstiger höherer Gewalt aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden, hat der Mieter folgende Wahlmöglichkeiten:
Ersatztermin im selben Kalenderjahr:
Die gebuchte Leistung kann innerhalb desselben Kalenderjahres zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen nachgeholt werden.Rückerstattung:
Die bereits geleistete Zahlung wird zu 100 % erstattet. Sofern ein Rücktrittsschutz abgeschlossen wurde, erfolgt die Erstattung abzüglich der Kosten für den Rücktrittsschutz, da dieser als eigenständige Versicherungs- bzw. Serviceleistung gilt.Wertgutschein:
Alternativ kann ein Gutschein in Höhe der bereits geleisteten Zahlung ausgestellt werden. Der Gutschein ist 3 Jahre gültig.
Wird kein Ersatztermin im selben Kalenderjahr wahrgenommen, gelten bei einer späteren Neubuchung die zum Zeitpunkt der Neubuchung gültigen Preise. Der Gutschein stellt ein Wertguthaben dar. Eventuelle Preisdifferenzen sind vom Mieter zu tragen. Ein Anspruch auf die ursprünglich gebuchten Preise besteht außerhalb des laufenden Kalenderjahres nicht.
Damit ist glasklar geregelt:
✅ Ersatztermin im gleichen Jahr = alter Preis
✅ Geld zurück möglich (abzgl. Rücktrittsschutz)
✅ Gutschein 3 Jahre gültig
✅ Folgejahr = aktueller Preis, keine Preisgarantie.Bei Absage durch den Mieter mit abgeschlossenem Rücktrittsschutz
Eine Stornierung der Buchung ist bis spätestens 24 Stunden vor Fahrtbeginn möglich.
In diesem Fall erhält der Mieter die bereits geleistete Zahlung abzüglich der Kosten für den Rücktrittsschutzzurückerstattet. Alternativ kann auf Wunsch ein Wertgutschein in entsprechender Höhe ausgestellt werden. Der Gutschein ist 3 Jahre gültig.
Die Kosten für den Rücktrittsschutz werden nicht erstattet, da es sich hierbei um eine eigenständige Serviceleistung handelt.
Nicht-Erscheinen ohne vorherige Absage
Erscheint der Mieter ohne rechtzeitige Absage nicht zum vereinbarten Termin oder erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ausstellung eines Gutscheins. Der vollständige Buchungsbetrag wird einbehalten.
Preisänderungen bei späteren Neubuchungen
Wertgutscheine stellen ausschließlich ein Guthaben in Höhe des jeweiligen Erstattungsanspruchs dar. Bei einer späteren Neubuchung gelten die zum Zeitpunkt der Neubuchung gültigen Preise. Eventuelle Preisdifferenzen sind vom Mieter zu tragen. Ein Anspruch auf die ursprünglich gebuchten Preise besteht nicht.
9. Zahlungsbedingungen
Die Buchung und Bezahlung der Wasserfahrzeuge erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem des Anbieters. Der vollständige Mietpreis einschließlich gegebenenfalls gebuchter Zusatzleistungen ist unmittelbar bei Vertragsabschluss fällig.
Erst nach erfolgreichem Zahlungseingang besteht ein Anspruch auf die Durchführung der gebuchten Leistung. Der Anbieter behält sich vor, Buchungen bei ausbleibender oder fehlgeschlagener Zahlung zu stornieren.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Online-Buchung sind, insbesondere Speisen, Getränke, Kaskoschutz, Kautionen oder sonstige Zusatzangebote, können vor Ort gesondert berechnet werden.
Vor Ort akzeptiert der Anbieter die jeweils angebotenen Zahlungsmittel, insbesondere Barzahlung, EC-Karte sowie weitere ausgewiesene elektronische Zahlungsmethoden.
Restaurant- und Wertgutscheine des Anbieters können für vor Ort bezogene Leistungen entsprechend ihrer jeweiligen Bedingungen eingelöst werden.
Bootsgutscheine, Wertgutscheine aus Stornierungen oder wetterbedingten Absagen sowie Aktionsgutscheine können ausschließlich im Rahmen des Online-Buchungssystems eingelöst werden und sind vor Ort nicht als Zahlungsmittel verwendbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Mieter ist verpflichtet, die Richtigkeit der bei der Buchung angegebenen Daten zu gewährleisten. Kosten, die aufgrund fehlerhafter Angaben, Rücklastschriften oder nicht eingelöster Zahlungen entstehen, können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Preisänderungen nach erfolgter Buchung haben keinen Einfluss auf bereits bestätigte und vollständig bezahlte Buchungen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
10. Kinder und Sicherheit
Die Sicherheit aller Fahrgäste hat während der gesamten Mietdauer oberste Priorität. Den Anweisungen des Anbieters sowie den Sicherheitshinweisen bei der Einweisung ist stets Folge zu leisten.
Für Kinder bis einschließlich 12 Jahre stellt der Anbieter kostenlos geeignete Schwimmwesten zur Verfügung. Das Tragen der Schwimmwesten wird für Kinder während der gesamten Fahrt ausdrücklich empfohlen. Der Fahrzeugführer sowie die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, auf die Sicherheit der Kinder zu achten.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren auf BBQ-Donuts im Rahmen der zulässigen Personenkapazität kostenfrei mit. Ein Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz besteht hieraus nicht.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines volljährigen Erziehungsberechtigten oder einer von diesem beauftragten volljährigen Aufsichtsperson teilnehmen.
Die für das jeweilige Wasserfahrzeug festgelegte maximale Personenzahl sowie die zulässige Gesamtbelastung dürfen nicht überschritten werden. Maßgeblich sind die Angaben des Anbieters, die technischen Zulassungen des Wasserfahrzeuges sowie die Hinweise im Buchungssystem.
Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, vor Fahrtantritt sicherzustellen, dass die zulässige Personenzahl eingehalten wird und alle Mitfahrer sicher an Bord untergebracht sind.
Bei Überschreitung der zulässigen Personenzahl oder bei Sicherheitsbedenken ist der Anbieter berechtigt, die Übergabe des Wasserfahrzeuges zu verweigern oder die Fahrt abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
11. Maximale Zulassung der Wasserfahrzeuge
Aus Gründen der Sicherheit, Stabilität und Einhaltung der gesetzlichen Zulassungsbestimmungen dürfen die nachfolgend genannten Höchstbelegungen nicht überschritten werden:
| Wasserfahrzeug | Maximale Personenzahl |
|---|---|
| Motorboot Mystraly 520 | 6 Personen |
| Motorboot Marino 450 | 6 Personen |
| BBQ-Donut | 10 Personen |
Beim BBQ-Donut stehen regulär 9 Sitzplätze an den Tischmulden zur Verfügung. Die 10. Person kann mitfahren, verfügt jedoch lediglich über einen eingeschränkt nutzbaren Sitzplatz.
Für die Berechnung der maximal zulässigen Personenzahl zählen sämtliche an Bord befindlichen Personen, unabhängig von Alter, Körpergröße oder Gewicht. Hierzu zählen insbesondere auch Kleinkinder, Kinder, Säuglinge und Babys.
Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, vor Fahrtantritt die zulässige Personenzahl einzuhalten und darf keine weiteren Personen an Bord nehmen.
Bei Überschreitung der zulässigen Personenzahl ist der Anbieter berechtigt, die Übergabe des Wasserfahrzeuges zu verweigern oder die Fahrt jederzeit abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises oder sonstige Entschädigungen.
Darüber hinaus behält sich der Anbieter vor, die zulässige Personenzahl im Einzelfall aus Sicherheitsgründen zu reduzieren, insbesondere bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen, hoher Zuladung oder sonstigen Umständen, die die sichere Nutzung des Wasserfahrzeuges beeinträchtigen könnten.
Für eure verschiedenen Gutscheinarten würde ich den Abschnitt deutlich präziser formulieren:
12. Gutscheine
Der Anbieter bietet Bootsgutscheine, Wertgutscheine sowie Restaurantgutscheine an. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Gutscheine ab dem Ende des Ausstellungsjahres für die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren gültig.
Bootsgutscheine
Bootsgutscheine können über das Online-Buchungssystem oder direkt beim Anbieter erworben werden. Die Einlösung erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem des Anbieters.
Bootsgutscheine stellen ein Wertguthaben dar und berechtigen nicht zu einer bestimmten Leistung oder einem festen Preis. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Einlösung gültigen Preise und Leistungen. Eventuelle Preisdifferenzen sind vom Gutscheininhaber zu tragen.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
Wertgutscheine aus Stornierungen oder wetterbedingten Absagen
Gutscheine, die aufgrund einer Stornierung oder einer wetterbedingten Absage ausgestellt werden, stellen ein Wertguthaben in Höhe des jeweiligen Erstattungsanspruchs dar.
Diese Gutscheine können ausschließlich für Leistungen des Anbieters verwendet werden. Bei einer späteren Neubuchung gelten die zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Preise. Ein Anspruch auf die ursprünglich gebuchten Preise besteht nicht.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Restaurantgutscheine
Restaurantgutscheine können ausschließlich in den gastronomischen Betrieben des Anbieters eingelöst werden, insbesondere im Pier1, Stadl Senftenberg, Café Kreuztor oder in anderen vom Anbieter betriebenen Gastronomiebetrieben.
Eine Einlösung für Bootsvermietungen oder sonstige Leistungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich auf dem Gutschein vermerkt ist.
Allgemeine Bestimmungen
Gutscheine sind übertragbar, jedoch nicht personalisiert. Der Anbieter ist berechtigt, an den jeweiligen Gutscheininhaber mit befreiender Wirkung zu leisten.
Verlorene, gestohlene oder beschädigte Gutscheine werden grundsätzlich nicht ersetzt.
Eine Verzinsung des Gutscheinwertes erfolgt nicht.
Das trennt sauber:
Bootsgutscheine (gekauft)
Wertgutscheine aus Storno/Wetter
Restaurantgutscheine
13. Kontakt im Notfall
Während der Mietdauer ist der Fahrzeugführer verpflichtet, Störungen, Schäden, Unfälle, Havarien, Grundberührungen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse unverzüglich dem Anbieter zu melden.
Für Notfälle und dringende Rückfragen steht die vom Anbieter bei der Übergabe oder in den Buchungsunterlagen bekannt gegebene Notfalltelefonnummer zur Verfügung.
Bei Personenschäden, Gefahr für Personen, Kollisionen mit Dritten oder sonstigen sicherheitsrelevanten Ereignissen sind unverzüglich die zuständigen Rettungs- und Einsatzkräfte zu verständigen. Anschließend ist der Anbieter schnellstmöglich zu informieren.
Sofern die telefonische Erreichbarkeit nicht gegeben ist, können Anfragen und Mitteilungen zusätzlich per E-Mail an in**@***********ll.de übermittelt werden. Die E-Mail-Kommunikation ist jedoch nicht für akute Notfälle geeignet und ersetzt nicht die unverzügliche telefonische Meldung.
Der Fahrzeugführer hat den Anweisungen des Anbieters im Schadens- oder Notfall Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit von Personen, Wasserfahrzeugen oder Sachwerten dienen.
14. Buchungen mehrerer Boote
Bei Reservierungen von mehreren Wasserfahrzeugen im Rahmen einer gemeinsamen Buchung ist eine Reduzierung der ursprünglich gebuchten Bootsanzahl bis spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Termin möglich.
Für jedes stornierte Boot wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Boot erhoben. Der verbleibende Buchungsbetrag wird entsprechend den zum Zeitpunkt der Stornierung geltenden Bedingungen erstattet bzw. als Wertgutschein ausgestellt.
Erfolgt die Reduzierung der Bootsanzahl weniger als 14 Tage vor dem gebuchten Termin, gelten für die stornierten Boote die regulären Stornierungsbedingungen gemäß diesen AGB.
Die Reduzierung einzelner Boote hat keinen Einfluss auf die Buchung der verbleibenden Wasserfahrzeuge. Für die verbleibenden Boote bleiben der vereinbarte Termin, die gebuchten Leistungen sowie die vereinbarten Zahlungsbedingungen unverändert bestehen.
Der Anbieter behält sich vor, bei Gruppenbuchungen mit Sonderkonditionen, individuellen Angeboten oder exklusiven Reservierungen abweichende Regelungen schriftlich zu vereinbaren.
Zusätzlich würde ich bei euch noch folgenden Satz aufnehmen, da ihr oft Firmen- und Gruppenbuchungen habt:
Eine Verringerung der Personenzahl innerhalb der gebuchten Boote stellt keine Teilstornierung dar und begründet keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Mietpreises.
15. Anbieterinformationen
Adresse: Am Wassersportzentrum 2, 02979 Elsterheide OT Geierswalde
Inhaber: S. Siermann
Umsatzsteuer-ID: DE244075583
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Landkreis Bautzen.
grill&chill Pier1 & Pyramide
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
grill&chill Pier1 & Pyramide
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gastronomischen Leistungen, Veranstaltungen, Ticketverkäufe, Reservierungen und sonstigen Dienstleistungen der Betriebe grill&chill Pier1 & grill&chill Pyramide (nachfolgend „grill&chill“).
§ 2 Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung der erbrachten Leistungen ist unmittelbar nach Inanspruchnahme fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich vor Ort nach dem Besuch bzw. nach der Veranstaltung in voller Höhe. Vorabzahlungen oder individuelle Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmittel erfolgt freiwillig. Derzeit wird ausschließlich die Zahlung per Visa-Kreditkarte angeboten. Für diese Zahlungsart kann ein angemessener Aufschlag zur Deckung der anfallenden Transaktionskosten erhoben werden, sofern gesetzlich zulässig.
Zahlungen über PayPal sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich. Etwaige durch den Zahlungsdienstleister entstehende Gebühren können dem Vertragspartner weiterberechnet werden.
Weitere Zahlungsarten, insbesondere Überweisungen, werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung akzeptiert.
Kostenübernahme durch Dritte
Eine Kostenübernahme durch Dritte (z. B. Unternehmen, Firmen oder Veranstalter) bedarf einer vorherigen schriftlichen Bestätigung.
Ohne entsprechende Kostenübernahmebestätigung bleibt der Gast bzw. Vertragspartner zahlungspflichtig, der die Leistung bestellt oder in Anspruch nimmt.
Eine nachträgliche Kostenübernahme oder Rechnungsstellung an Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 3 Abrechnung, Prüfpflicht, Nachvollziehbarkeit und Reklamationen
Die Abrechnung der verzehrten Speisen und Getränke erfolgt ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung und Zahlung im Kassensystem erfassten Positionen. Maßgeblich ist der jeweils ausgestellte Kassenbeleg.
Eine personenbezogene, sitzplatzbezogene oder zeitliche Zuordnung einzelner Speisen und Getränke zu bestimmten Gästen erfolgt nicht und wird nicht dokumentiert. Eine nachträgliche Rekonstruktion des individuellen Konsums einzelner Gäste ist organisatorisch und tatsächlich ausgeschlossen.
Der Gast ist verpflichtet, den Kassenbeleg unmittelbar nach Zahlung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens vor Verlassen des Betriebs, anzuzeigen.
Nach Verlassen des Betriebs besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Überprüfung, Rekonstruktion oder Aufschlüsselung einzelner Rechnungspositionen, insbesondere nicht auf eine Auswertung von Kassendaten, Zeitstempeln oder internen Abrechnungsunterlagen. Eine solche Prüfung ist dem Betreiber nicht zumutbar.
Nachträgliche Reklamationen, die sich auf angeblich nicht konsumierte oder nicht nachvollziehbare Positionen beziehen, sind ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§ 4 Reservierungen und Stornierungen
Reservierungen erfolgen online und sind bis maximal 24 Stunden vor dem gewünschten Termin möglich.
Bei Nicht-Erscheinen ohne rechtzeitige Absage („No-Show“) behält sich grill&chill vor, eine pauschale Entschädigung in Höhe von bis zu 50 % des zu erwartenden Rechnungsbetrags zu verlangen.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wir halten den Tisch bis 15 Minuten nach der reservierten Zeit für Sie frei. Danach geben wir ihn weiter, sofern wir nichts von Ihnen hören.
§ 5 Veranstaltungen, Ticketverkauf, Stornierung und Umbuchung
Mit dem Erwerb einer Veranstaltungskarte (Ticket) kommt ein verbindlicher Vertrag über den Besuch der konkret gebuchten Veranstaltung zu dem angegebenen Termin zustande.
Eine Rückgabe, ein Umtausch, eine Stornierung oder ein Widerruf von Veranstaltungstickets ist ausgeschlossen.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Unabhängig davon kann grill&chill im Einzelfall und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz eine einmalige kostenfreie Umbuchung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Kulanzanfragen können ausschließlich bis spätestens Freitag vor dem Veranstaltungstermin, 18:00 Uhr, berücksichtigt werden. Danach gilt das Ticket als verbindlich für den gebuchten Veranstaltungstag.
Veranstaltungstickets sind nicht personengebunden und können vom Ticketinhaber an Dritte weitergegeben werden.
§ 6 Mitgebrachte Gegenstände, Lebensmittel und Aufbewahrung
Das Aufbewahren von Wertgegenständen, Geldgeschenken oder Lebensmitteln in Lagerräumen oder Kühlhäusern ist nicht gestattet. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.
Selbst mitgebrachte Lebensmittel (z. B. Kuchen) dürfen aus hygienischen Gründen nicht gelagert oder verarbeitet werden, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 7 Entsorgung und Reinigung
Mitgebrachte Gegenstände oder Aufbauten sind nach der Veranstaltung vom Vertragspartner zu entfernen.
Erfolgt die Entsorgung durch grill&chill, kann eine pauschale Entsorgungsgebühr von 50 € erhoben werden.
Das Ausbringen von Streugut (z. B. Konfetti, Reis) ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr nach Aufwand, mindestens jedoch 250 €, berechnet.
Beschädigungen an Ausstattung oder Mobiliar werden nach tatsächlichem Schaden in Rechnung gestellt.
§ 8 Ersatzprodukte und Preisänderungen
Sollte ein bestelltes Produkt nicht verfügbar sein, ist grill&chill berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzprodukt bereitzustellen.
Preisänderungen aufgrund nachweisbarer Kostensteigerungen sind bis zu drei Monate vor der Veranstaltung zulässig. Der Vertragspartner wird mindestens 14 Tage vorab informiert.
§ 9 Verhalten bei Veranstaltungen
Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Bei erheblichen Störungen oder Regelverstößen behält sich grill&chill vor, Leistungen einzuschränken oder den Service zu verweigern.
§ 10 Lärmschutz
Die gesetzlichen Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) werden eingehalten. Nach 22:00 Uhr können Maßnahmen zur Reduzierung der Lautstärke getroffen werden.
§ 11 Haftung
grill&chill haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für Schäden an mitgebrachten Gegenständen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betriebs im Landkreis Bautzen.
Stadl Senftenberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stadl Senftenberg
- § 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gastronomischen Leistungen, Veranstaltungen, Reservierungen und sonstigen Dienstleistungen der Stadl Senftenberg, einschließlich der im Haus befindlichen Bowlingbahnen im Nebengebäude.
- § 2 Zahlungsmodalitäten
(1) Allgemeines
Die Vergütung der erbrachten Leistungen ist unmittelbar nach Inanspruchnahme fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Zahlung vor Ort
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach der Veranstaltung bzw. dem Besuch. Vorabzahlungen oder individuelle Zahlungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Absprache.
(3) Kartenzahlung
Die Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmittel erfolgt freiwillig. Derzeit wird ausschließlich Visa-Kreditkarte akzeptiert. Für diese Zahlungsart kann ein angemessener Aufschlag zur Deckung der anfallenden Transaktionskosten erhoben werden, sofern gesetzlich zulässig.
(4) PayPal
Zahlungen über PayPal sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich. Etwaige durch PayPal entstehende Gebühren können dem Vertragspartner weiterberechnet werden.
(5) Sonstige Zahlungsarten
Weitere Zahlungsarten (z. B. Überweisung) werden nicht akzeptiert, sofern sie nicht ausdrücklich im Voraus vereinbart wurden.
- § 3 Abrechnung, Prüfpflicht, Nachvollziehbarkeit und Reklamationen
Die Abrechnung der verzehrten Speisen und Getränke erfolgt ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung und Zahlung im Kassensystem erfassten Positionen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Abrechnung durch Einzelzahlungen innerhalb einer Gruppe oder durch Übernahme der Gesamtrechnung durch eine Person erfolgt.
Eine personenbezogene, sitzplatzbezogene oder zeitliche Zuordnung einzelner Speisen und Getränke innerhalb einer Gruppe wird nicht vorgenommen und nicht dokumentiert. Entsprechende Daten werden weder erhoben noch gespeichert. Eine nachträgliche Rekonstruktion des individuellen Konsums einzelner Gäste ist daher tatsächlich und organisatorisch nicht möglich.
Der Gast ist verpflichtet, den Kassenbeleg unmittelbar nach Zahlung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens vor Verlassen des Betriebs, anzuzeigen.
Nach Verlassen des Betriebs besteht kein Anspruch auf
a) eine nachträgliche Überprüfung einzelner Rechnungspositionen,
b) eine Rekonstruktion des Konsums einzelner Personen,
c) eine Zuordnung von Speisen oder Getränken zu bestimmten Gästen,
d) eine Auswertung von Kassendaten, Zeitstempeln oder internen Abrechnungsunterlagen.
Eine derartige Prüfung wäre mit einem unverhältnismäßigen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden und ist dem Betreiber nicht zumutbar.
Reklamationen, die erst nachträglich geltend gemacht werden und sich auf angeblich nicht konsumierte, falsch zugeordnete oder nicht nachvollziehbare Positionen beziehen, können aus den vorgenannten Gründen nicht berücksichtigt werden, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
- § 4 Reservierungen und Stornierungen
Tischreservierungen erfolgen online und sind bis maximal 24 Stunden vor dem gewünschten Termin möglich. Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen.
Bei Nicht-Erscheinen ohne rechtzeitige Absage („No-Show“) behält sich Stadl Senftenberg vor, eine pauschale Entschädigung in Höhe von bis zu 50 % des zu erwartenden Umsatzes zu verlangen.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- § 5 Mitgebrachte Gegenstände, Lebensmittel und Entsorgung
Das Aufbewahren von Wertgegenständen, Geldgeschenken oder Lebensmitteln in Lagerräumen oder Kühlhäusern ist nicht gestattet. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.
Selbst mitgebrachte Lebensmittel (z. B. Kuchen) dürfen aus hygienischen Gründen nicht gelagert werden. Abweichungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Mitgebrachte Gegenstände, Aufbauten oder Materialien (z. B. Feuerwerk, Dekoration, Baumaterial) sind nach der Veranstaltung vom Vertragspartner zu entfernen. Erfolgt dies durch Stadl Senftenberg, kann eine pauschale Entsorgungsgebühr erhoben werden.
Das Ausbringen von Streugut wie Reis, Konfetti oder ähnlichen Materialien ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr nach Aufwand, mindestens jedoch 250 €, berechnet.
Schäden, insbesondere Brand- oder Beschädigungsspuren an Mobiliar, Textilien oder Ausstattung, werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
- § 6 Ersatzprodukte und Preisänderungen
Sollte ein bestelltes Produkt nicht verfügbar sein, ist Stadl Senftenberg berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzprodukt zu liefern.
Preisänderungen aufgrund nachweisbarer Kostensteigerungen sind bis spätestens drei Monate vor der Veranstaltung zulässig. Der Vertragspartner wird mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung informiert.
- § 7 Verhalten bei Veranstaltungen
Für die Mitnahme von nicht verzehrten Speisen vom Buffet sind eigene Transportbehälter bereitzustellen. Verpackungsmaterial von Stadl Senftenberg kann gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Der Abbau von DJ- oder Veranstaltungstechnik ist bis zu 1,5 Stunden kostenfrei. Danach können Zusatzkosten pro angefangener Stunde erhoben werden.
Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Bei erheblichen Störungen oder Regelverstößen behält sich Stadl Senftenberg vor, Leistungen einzuschränken oder den Service zu verweigern.
- § 8 Lärmschutz
Die gesetzlichen Vorgaben der TA Lärm werden eingehalten. Nach 22:00 Uhr können Maßnahmen zur Reduzierung der Lautstärke getroffen werden.
- § 9 Fundsachen, Garderobe und vergessene Gegenstände
Die Nutzung von Garderoben, Ablageflächen oder Sitzgelegenheiten begründet kein Verwahrungsverhältnis. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Für unbeaufsichtigt abgelegte oder vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Fundsachen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§§ 965 ff. BGB) behandelt. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- § 10 Haftung
Stadl Senftenberg haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für Schäden an mitgebrachten Gegenständen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- § 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betriebs im Landkreis Bautzen.
Cafè Kreuztor GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Café Kreuztor GbR
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gastronomischen Leistungen, Reservierungen, Veranstaltungen, Ticketverkäufe und sonstigen Dienstleistungen der Café Kreuztor GbR. Alle Leistungen, die innerhalb der Betriebsräume erbracht werden, unterliegen diesen AGB.
§ 2 Zahlungsmodalitäten
§ 2.1 Zahlung per Kreditkarte
Die Kreditkartenakzeptanz ist ausschließlich für Visa-Karten möglich. Für Zahlungen mit Visa-Kreditkarte kann ein Aufschlag zur Deckung der anfallenden Transaktionskosten erhoben werden, sofern gesetzlich zulässig.
§ 2.2 Zahlung per PayPal
Zahlungen über PayPal sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Café Kreuztor GbR behält sich vor, die durch den Zahlungsdienstleister entstehenden Gebühren dem Vertragspartner weiterzuberechnen.
§ 2.3 Zahlung vor Ort
Die Zahlung für die erbrachten Leistungen ist grundsätzlich unmittelbar nach dem Besuch bzw. nach der Veranstaltung in voller Höhe fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 2.4 Sonstige Zahlungsmethoden
Weitere Zahlungsarten, insbesondere Banküberweisungen, werden nur akzeptiert, sofern diese ausdrücklich im Vorfeld vereinbart wurden.
§ 2.5 Kostenübernahme durch Dritte
Eine Kostenübernahme durch Dritte, insbesondere durch Unternehmen, Firmen oder Veranstalter, bedarf einer vorherigen schriftlichen Bestätigung. Ohne eine entsprechende Kostenübernahmebestätigung bleibt der Gast bzw. Vertragspartner zahlungspflichtig, der die Leistung bestellt oder in Anspruch nimmt. Eine nachträgliche Kostenübernahme oder Rechnungsstellung an Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 3 Reservierungen und Stornierungen
Reservierungen erfolgen online und sind bis maximal 24 Stunden vor dem gewünschten Termin möglich. Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen.
Bei Nicht-Erscheinen ohne rechtzeitige Absage behält sich die Café Kreuztor GbR vor, eine pauschale Entschädigung in Höhe von bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Rechnungsbetrags zu verlangen. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Abrechnung, Prüfpflicht, Nachvollziehbarkeit und Reklamationen
Die Abrechnung der im Café verzehrten Speisen und Getränke erfolgt ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung und Zahlung im Kassensystem erfassten Positionen. Maßgeblich ist der jeweils ausgestellte Kassenbeleg.
Eine personenbezogene, sitzplatzbezogene oder zeitliche Zuordnung einzelner Speisen und Getränke zu bestimmten Gästen erfolgt nicht und wird nicht dokumentiert. Eine nachträgliche Rekonstruktion des individuellen Konsums einzelner Gäste ist organisatorisch und tatsächlich nicht möglich.
Der Gast ist verpflichtet, den Kassenbeleg unmittelbar nach Zahlung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch vor Verlassen des Betriebs, anzuzeigen.
Nach Verlassen des Betriebs besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Überprüfung, Rekonstruktion oder Aufschlüsselung einzelner Rechnungspositionen, insbesondere nicht auf eine Auswertung von Kassendaten, Zeitstempeln oder internen Abrechnungsunterlagen.
Reklamationen, die erst nachträglich geltend gemacht werden und sich auf angeblich nicht konsumierte, falsch zugeordnete oder nicht nachvollziehbare Positionen beziehen, können nicht berücksichtigt werden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§ 5 Veranstaltungen, Ticketverkauf, Stornierung und Umbuchung
Mit dem Erwerb einer Veranstaltungskarte kommt ein verbindlicher Vertrag über den Besuch der konkret gebuchten Veranstaltung zu dem angegebenen Termin zustande.
Eine Rückgabe, ein Umtausch, eine Stornierung oder ein Widerruf von Veranstaltungstickets ist ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Unabhängig davon kann die Café Kreuztor GbR im Einzelfall und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz eine einmalige kostenfreie Umbuchung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Kulanzanfragen können ausschließlich bis spätestens Freitag vor dem Veranstaltungstermin um 18:00 Uhr berücksichtigt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Ticket als verbindlich für den gebuchten Veranstaltungstag.
Veranstaltungstickets sind nicht personengebunden und können vom Ticketinhaber an Dritte weitergegeben werden.
§ 6 Wertgegenstände und Aufbewahrung von Lebensmitteln
Es ist nicht gestattet, Wertgegenstände, Geldgeschenke oder Nahrungsmittel in Lagerräumen oder Kühlhäusern aufzubewahren. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.
Die Aufbewahrung selbst mitgebrachter Lebensmittel, insbesondere Kuchen oder vergleichbarer Speisen, ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 7 Entsorgung und Reinigung
Mitgebrachte Gegenstände oder Aufbauten sind nach der Veranstaltung vom Vertragspartner zu entfernen. Erfolgt die Entsorgung durch die Café Kreuztor GbR, kann eine pauschale Entsorgungsgebühr von 50 Euro erhoben werden.
Das Ausbringen von Streugut wie Reis, Konfetti oder ähnlichen Materialien im Innen- oder Außenbereich ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr nach Aufwand, mindestens jedoch 250 Euro, berechnet.
Beschädigungen an Tischdecken, Tüchern, Mobiliar oder Ausstattung werden nach tatsächlichem Schaden in Rechnung gestellt.
§ 8 Ersatzprodukte und Preisänderungen
Sollte ein ursprünglich bestelltes Produkt nicht verfügbar sein, ist die Café Kreuztor GbR berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzprodukt bereitzustellen.
Preisänderungen aufgrund nachweisbarer Kostensteigerungen sind bis zu drei Monate vor der Veranstaltung zulässig. Der Vertragspartner wird mindestens 14 Tage vorab informiert.
§ 9 Verhalten bei Veranstaltungen
Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Bei störendem Verhalten oder Missachtung der Regeln behält sich die Café Kreuztor GbR vor, Leistungen einzuschränken oder den Service zu verweigern.
§ 10 Gutscheine
§ 10.1 Gutscheine früherer Betreiber
Gutscheine, die von einem früheren Betreiber des Café Kreuztor ausgegeben wurden, konnten im Rahmen einer freiwillig eingeräumten Übergangsfrist von einem Jahr eingelöst werden. Diese Übergangsfrist endete mit Ablauf des 31.03.2025. Eine Einlösung solcher Gutscheine im Café Kreuztor ist seit dem 01.04.2025 ausgeschlossen.
§ 10.2 Einlösung beim früheren Betreiber
Unabhängig davon können Gutscheine früherer Betreiber weiterhin beim Park Hotel Senftenberg eingelöst werden, sofern und soweit dies vom dortigen Betreiber akzeptiert wird. Die Café Kreuztor GbR ist nicht Aussteller dieser Gutscheine und übernimmt keine Haftung für deren Wert, Einlösbarkeit oder Akzeptanz durch Dritte.
§ 10.3 Ausschluss von Barauszahlung und Verlängerung
Eine Barauszahlung, Gutschrift, Verlängerung oder Umwandlung von Gutscheinen früherer Betreiber ist ausgeschlossen.
§ 10.4 Gültigkeit aktueller Gutscheine
Seit dem 01.04.2025 sind im Café Kreuztor ausschließlich Gutscheine gültig, die von der Café Kreuztor GbR selbst ausgestellt wurden. Diese Regelung betrifft ausschließlich Gutscheine früherer Betreiber und hat keine Auswirkungen auf Gutscheine der Café Kreuztor GbR.
§ 11 Haftung
Die Café Kreuztor GbR haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für Schäden an mitgebrachten Gegenständen, Wertgegenständen, Geldgeschenken oder Lebensmitteln ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betriebs im Landkreis Bautzen.